Die Wohnung befindet sich in einem Wohngebäude in der Gemeinde Alfaz del Pi, nahe der Stadt Alicante. Die Immobilie wird derzeit an einen Dritten vermietet, der möglicherweise ein bevorzugtes Kaufrecht hat. Die Übertragung der Immobilie erfolgt: (i) als bestimmtes Grundstück zu einem festen Preis (ii) als ein untrennbares Ganzes (iii) im aktuellen registralen und katastertechnischen Zustand (iv) unter Berücksichtigung des physischen Zustands, der Ausstattungsmerkmale, der rechtlichen, städtebaulichen, administrativen und lizenztechnischen Aspekte sowie des Schutzes und der Sauberkeit, in dem sie sich befindet (v) unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Verpflichtungen des Verkäufers hinsichtlich der laufenden Kosten und Steuern. Der Erwerber übernimmt (i) die physische Situation und den Erhaltungszustand (ii) die städtebauliche Situation (iii) eventuelle Diskrepanzen zwischen der realen physischen Lage und der registralen sowie katastertechnischen Aufzeichnung oder der Größe der Immobilie (iv) die nötige Anpassung der registralen und katastertechnischen Unterlagen der Immobilie.
Der Eigentümer übernimmt keine Verantwortung für (i) die Bonität des Mieters oder die Bedingungen des Mietvertrags, (ii) den Erhaltungszustand, (iii) sichtbare oder versteckte Mängel, (iv) die reguläre Anpassung der registrellen oder katastertechnischen Daten, (v) mögliche Flächenabweichungen sowie (vi) die Verantwortung für die Erlangung des Wohnsitzzertifikats, es sei denn, in der autonomen Gemeinschaft, in der sich die Immobilie befindet, ist dessen Übergabe gesetzlich vorgeschrieben. Des Weiteren übernimmt der Eigentümer keine Verantwortung für etwaige Kosten, Gebühren oder Steuern, die sich aus diesen Punkten ergeben.
Falls der Eigentümer zum Zeitpunkt des Verkaufs rechtliche Schritte gegen den Mieter eingeleitet hat, kann der Erwerber in diese Klage eintreten, hat jedoch keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Eigentümer, abgesehen von den Anwalts- und Gerichtskosten, die bis zum Zeitpunkt der Übertragung angefallen sind, die jedoch in jedem Fall vom Erwerber zu tragen sind.
Der Zustand der Besetzung oder mögliche Hindernisse, die eine ungehinderte Besichtigung der Immobilie durch Fachleute verhindern, führen dazu, dass i) eine offizielle Bewertung gemäß den Anforderungen der Verordnung ECO/805/2003 vom 27. März nicht möglich ist, sodass die Immobilie während der andauernden Besetzung nicht als Hypothek belastet werden kann. Daher kann keine Hypothekenfinanzierung für derartige Objekte eingerichtet werden, und die Erwerbung wird andere Arten von Garantien erfordern, falls eine Finanzierung beantragt wird, und ii) das Eigentum kein Energieeffizienz-Zertifikat erhalten kann.
Falls dem Eigentümer keine Kautionen oder Sicherheiten aus dem Mietvertrag vorliegen, da er nicht der ursprüngliche Vermieter war, entlastet der Erwerber den Eigentümer von der Verpflichtung zur Rückgabe dieser Kautionen oder Sicherheiten. Der Verkaufspreis dieser Immobilie wurde auf Grundlage der oben genannten Umstände festgelegt, die zu einem geringeren Wert geführt haben, und der Erwerber muss diese ausdrücklich bei der Übertragung der Immobilie akzeptieren. Es wird empfohlen, dass der Käufer sich vor der Kaufentscheidung professionell und rechtlich beraten lässt.
Merkmale der Immobilie
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Art der ImmobilieWohnungen
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Schlafräume3
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Bäder2
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Stockwerk1
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Bebaute Fläche86 m²
Karte
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